16. November 2023, 9:00 17:00
Empa-Akademie, Dübendorf
Metallische Gläser sind Metalle ohne Kristallstruktur. Zu ihrer Erzeugung wird die Schmelze so rasch abgeschreckt, dass die Atome keine Zeit haben, sich zu ordnen. Als Folge der ungeordneten Struktur weisen metallische Gläser aussergewöhnliche mechanische, physikalische und chemische Eigenschaften und Eigenschaftskombinationen auf. Ihre hohe Festigkeit bei gleichzeitig grosser elastischer Dehngrenze machen sie zu einem neuen, interessanten Werkstoff. Metallische Gläser sind seit einem halben Jahrhundert in der Form dünner Bänder bekannt und werden dank ihren weichmagnetischen Eigenschaften vielfach eingesetzt. Die Entdeckung metallischer Gläser in massiver Form in den 90er Jahren hat die Tür zu strukturellen Anwendungen geöffnet und so das industrielle Anwendungspotenzial dieses Werkstoffs enorm erweitert. Massive metallische Gläser werden mit konventioneller Schmelzmetallurgie erzeugt und ähnlich wie Plastik oder Mineralglas geformt.
Im Kurs werden die charakteristischen Eigenschaften metallischer Gläser in Zusammenhang mit ihrer ungeordneten Struktur aufgezeigt. Es wird erklärt, wie sie erzeugt und geformt werden. Verwirklichte und potenzielle Anwendungen werden mit Beispielen illustriert, die industriellen Möglichkeiten und Grenzen aufgedeckt.
Zielpublikum
Der Kurs richtet sich an alle technisch orientierten Personen, die sich für neue Materialien und Technologien interessieren, an Lehrkräfte, Studenten und Ingenieure, die mit der Konzeption von neuen Produkten und Prozessen konfrontiert sind.
Kursinhalt
Referen
Dr. Andreas Blatter, PX Group, La Chaux-de-Fonds
Dr. Andreas Blatter ist promovierter Physiker und Privatdozent. Er ist F&E Verantwortlicher der PX Group, wo Themen zur Metallurgie, Korrosion und Biokompatibilität bearbeitet werden. Während seiner Doktorarbeit und seiner beruflichen Laufbahn hat er umfassende akademische und industrielle Kenntnisse im Bereich der metallischen Gläser erworben.
Anmeldefrist: 02. November 2023
Annullation*: Bei Abmeldung nach dem 02.11.2023 werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Nach dem 09.11.2023 oder bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag fällig. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden.