28. November 2018
Empa, Duebendorf, AKADEMIE
Der Kurs richtet sich an alle, die technische Kunststoffe bzw. Polymerwerkstoffe bewerten, auswählen und spezifizieren wollen. Darüber hinaus richtet er sich an TeilnehmerInnen, die ihre Kenntnisse über technische Kunststoffe vertiefen oder wieder auffrischen wollen.
Die TeilnehmerInnen lernen die wichtigsten Eigenschaften von Kunststoffen im Zusammenhang mit deren Einteilungs-und Auswahlkriterien kennen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt, wie die Eigenschaften von Polymerwerkstoffen durch Modifizieren mit Additiven oder Herstellung von Polymerblends gezielt beeinflusst werden können. Damit werden die TeilnehmerInnen in die Lage versetzt, aus der Palette der verfügbaren Kunststoffe geeignete Basiswerkstoffe auszuwählen und mit Lieferanten über gewünschte Modifikationen und Formulierungen zu reden.
ZIELPUBLIKUM
IngenieurInnen aus Entwicklung und Konstruktion in verschiedenen Branchen, welche Polymerwerkstoffe evaluieren und deren Eigenschaften mit verschiedensten Anforderungen in Einklang bringen müssen.
KURSINHALT
REFERENT
Dr. Roland Widler
bis 2017 Geberit International AG, früher bei Huber+Suhner AG
verfügt über langjährige industrielle Erfahrung in der Werkstoffentwicklung, Betriebseinführung und Beratung im Gebiet der Polymerwerkstoffe. Schwerpunkte: Rezepturentwicklung, Alterungsverhalten, Brandverhalten, Oberflächenmodifikation, Lebensmittelkontakt.
Neben seiner industriellen Tätigkeit ist er zeitweise Lehrbeauftragter an der Zürcher Fachhochschule Winterthur (ZHAW). Mehrjährige Mitarbeit in einer Normenkommission der electrosuisse (SEV), dann in einer Arbeitsgruppe des Branchenverbandes TEPPFA und bis 2017 in einer Arbeitsgruppe für neue EN Normen (TC 164, WG3).
Anmeldeschluss
14. November 2018
KURS KOSTEN
Kurs Teilnehmer (nicht Empa) CHF 690.- Kursmaterial, Verpflegung inbegriffen.
Empa Mitarbeiter CHF 483.- Kursmaterial, Verpflegung inbegriffen.
Annullation
Bei Abmeldung nach dem 14.11.2018 werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Nach dem 21.11.2018 oder bei Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag fällig. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden.